Taschengeld, Entgelt, Gehalt, Verdienst oder Vergütung und öffentliche Förderung
in den gesetzlich geregelten Freiwilligendiensten
Gut zu wissen: Die Höhe des Taschengeldes
Der Internationale Bund handelt für dich die maximal mögliche Höhe des Taschengeldes mit den Einsatzstellen aus!
Freiwillige sind keine Arbeitnehmer*innen. Sie erhalten für ihr Engagement kein Gehalt, sie erhalten eine Aufwandsentschädigung, welche als Taschengeld bezeichnet wird. Immer wieder gibt es berechtigte Diskussionen, vielfach angestoßen von den Freiwilligen selbst, über die Höhe des Taschengeldes bzw. der Gesamtbezüge.
Fakt ist: Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung zur Zahlung eines Taschengeldes. Die Zahlung in den Freiwilligendiensten FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr), FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) und BFD (Bundesfreiwilligendienst) ist eine „kann-Leistung“. Es besteht aber ein Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Taschengeldes. Das bedeutet jedoch nicht, dass das Taschengeld dem Höchstbetrag entsprechen muss.
Fragen und Antworten zum Taschengeld
Auf dieser Seite erfährst du alles rund ums Thema Taschengeld. Klick dich gerne durch die Fragen:
Öffentliche Förderung
Hier wird erklärt, wie die Freiwilligendienste über das Bundesministerium finanziert werden:
In den Jugendfreiwilligendiensten (JFD) wird ausschließlich die pädagogische Begleitung mit einem Zuschuss in Höhe von max. 200 Euro pro Teilnehmer*in und Monat vom Bund gefördert (nicht Taschengeld). Faktisch unterscheidet sich die Höhe dieses Zuschusses je nach Träger, Teilnehmer*innen-Zahl und zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln erheblich. Weitere Förderungen aus den Haushalten der Bundesländer können hier wegen der unterschiedlichen Förderbedingungen im Detail nicht dargestellt werden.
Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) wird vom Bund mit einem Zuschuss bis 300 Euro (bei Teilnehmer*innen ab 25 Jahren mit 400 Euro) pro Platz für Taschengeld und Sozialversicherungsbeiträge monatlich gefördert. Für die pädagogische Begleitung (mind. 25 Seminartage für unter 27-jährige Teilnehmer*innen bei einer Dienstzeit von 12 Monaten und laufender Begleitung sowie mind. 12 Seminartage für über 26-jährige Teilnehmer*innen bei einer Dienstzeit von 12 Monaten und laufender Begleitung) beträgt die Förderung zurzeit bis zu 158 Euro.
Für Teilnehmer*innen mit „besonderem Förderbedarf“ erhöht sich die Bundesförderung in allen Freiwilligendienste-Formaten um 100 Euro im Monat. Die Förderung für die pädagogische Begleitung geht faktisch in allen Formaten an den Träger/die Selbstständige Organisationseinheit, der*die die pädagogische Begleitung durchführt. Im FSJ erhalten die Träger die Förderung direkt als Zuwendung. Im BFD hat die Zentralstelle IB gemäß § 7 Ab. 4 BFDG den Zahlungsweg der Kostenerstattungen durch den Bund mit den Einsatzstellen entsprechend vereinbart.
Weitere Informationen
Weitere Informationen und Erklärungen zu den Begriffen FSJ, FÖJ und BFD erhältst du auf dieser Seite:
Freiwilligendienste beim Internationalen Bund (IB)
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