IB Freiwilligendienste - Informationen für Einsatzstellen

Informationen für Einsatzstellen

Warum Einsatzstelle werden?

Eine Vielzahl von Gründen spricht dafür, Einsatzstelle für Freiwillige zu werden:

  • Unsere Erfahrung zeigt, dass die Freiwilligen als motivierte, verantwortungsbewusste und zuverlässige Menschen viel Positives in den Einsatzstellen bewirken. Sie bringen sich in Ihrem Arbeitsbereich in der Regel ein Jahr in Vollzeit- oder Teilzeit mit mehr als 20 Wochenstunden (außer an den Seminartagen) ein.
  • Durch die Unterstützung der Freiwilligen kann die Qualität Ihrer Angebote gesteigert werden.
  • Ein großer Teil der Freiwilligen entscheidet sich im Anschluss, in einem sozialen Beruf tätig zu werden. Sie können somit für Ihr Tätigkeitsfeld zukünftiges Personal werben. Durch einen Freiwilligendienst wird mehr Verbindlichkeit hergestellt als beispielsweise durch ein Praktikum.
  • Wir treffen eine Vorauswahl bei den Bewerbungen und vermitteln Ihnen eine*n Freiwillige*n, der*die zu Ihrer Einrichtung passt. Die Entscheidung liegt selbstverständlich bei Ihnen.
  • Ihre Einrichtung übernimmt Verantwortung für junge und ältere Menschen in unserer Gesellschaft. Sie gehen also mit guten Beispiel voran und zeigen Engagement.
  • Unsere pädagogischen Mitarbeiter stehen Ihnen und den Freiwilligen jederzeit zur Seite und beantworten Ihnen kompetent Ihre Fragen.
  • Unsere begleitenden Seminare dienen der persönlichen und sozialen Weiterbildung der Freiwilligen. Wir schulen Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie praxisbezogenes Lernen.
  • Der IB steht Ihnen als erfahrener Partner zur Seite. Seit 1963 ist er als Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) und seit den 90er Jahren als Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) anerkannt und aktiv. Als einer der großen bundesweit tätigen Träger in den Freiwilligendiensten, bietet der IB seit 2011 außerdem den Bundesfreiwilligendienst (BFD) an, der auch Menschen ab 27 Jahren die Möglichkeit gibt, sich freiwillig zu engagieren.

Voraussetzungen

Ein Freiwilligendienst ist als Bildungs- und Orientierungsjahr zu verstehen. Um Einsatzstelle zu werden, sollten deshalb bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Einsatz von Freiwilligen darf Einstellungen von Beschäftigten nicht verhindern oder zur Kündigung von Beschäftigten führen. Freiwilligendienstplätze werden zusätzlich zum Stellenplan eingerichtet.
  • Angebot eines Arbeitsbereichs, in dem Freiwillige unter Berücksichtigung des Alters, der Eignung und des persönlichen Interesses praktisch eingesetzt werden können. Bei den Aufgaben der Teilnehmenden soll es sich um Hilfs- und Unterstützungstätigkeiten für das Fachpersonal handeln.  Gleichwohl darf den Freiwilligen im Rahmen ihrer Hilfstätigkeit Verantwortung übertragen werden.
  • Die Einsatzstellen stellen eine hauptamtliche Kraft als Anleiter*in zur Verfügung, die die Freiwilligen fachlich anleitet und persönlich betreut.
  • Das (Jugend-)Arbeitsschutzgesetz und Jugendschutzgesetz wird eingehalten.
  • Die Freiwilligen werden für die Bildungstage (in der Regel 25 Tage/Jahr) freigestellt.
  • Der gesetzliche Urlaubsanspruch von jährlich mind. 24 Tagen muss gewährt werden.
  • Die Einsatzstelle beteiligt sich an den Kosten für die Freiwilligen.
  • Die Einsatzstelle arbeitet kooperativ mit einem unserer Freiwilligendienst-Träger zusammen.

Alle Einsatzstellen müssen gemeinwohlorientiert sein. Eine gemeinwohlorientierung liegt vor, wenn steuerrechtliche Vorschriften zur Gemeinnützigkeit, Zweckbetrieb, etc. nachgewiesen werden können. Einsatzstellen können gemeinwohlorientiert sein, wenn sie gesellschaftlichen Mehrwert bringen, Nutzen für das Gemeinwesen haben, nicht vorrangig eigenwirtschaftliche Interessen verfolgen, öffentliches Interesse verfolgen, öffentliche Förderungen erhalten oder ein Staatsziel konkret verfolgen.

Kosten

  • Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung)
  • Taschengeld
  • Leistungen für Unterkunft und Verpflegung (ggf. gemäß jeweils gültiger Sachbezugsverordnung Geldersatzleistungen)
  • Ggf. Arbeitskleidung
  • Beitrag zu den Bildungs- und Verwaltungskosten

Kontakt

Nehmen Sie gerne mit einer unserer Ansprechpersonen in Ihrer Nähe Kontakt auf.
Mit einem Klick auf den Button öffnet sich eine Übersicht aller Freiwilligendienste-Teams:

Button zur Kontaktaufnahme

Mail-Programm öffnen (sofern konfiguriert) oder E-Mail-Adresse anzeigen

Mail-Programm E-Mail