Gesetz schafft neue Chancen für Langzeitarbeitslose


Das zehnte Änderungsgesetz zum SGB II führt die Teilhabe am Arbeitsmarkt als neues gesetzliches Förderinstrument in die Praxis ein. Zugleich soll auch die Eingliederung von Langzeitarbeitslosen durch Lohnkostenzuschüsse gefördert werden. „Beide Instrumente bieten – richtig angewandt -  eine Chance für den betroffenen Personenkreis und entsprechen den Vereinbarungen des Koalitionsvertrags“, sagt Thiemo Fojkar, Vorstandsvorsitzender des IB. Wichtig sei aber, dass es nicht um Arbeit „um jeden Preis“ gehe, sondern um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitgebern der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen. Nur so kann das Ziel, auch sehr marktfernen Langzeitarbeitslosen eine Perspektive für eine vollwertige Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu schaffen, besser als bisher erreicht werden. Jetzt wird die Herausforderung darin liegen, Stellen zu schaffen, die auf die individuellen Fähigkeiten dieser Menschen zugeschnitten sind. Auch Langzeitarbeitslose sind oft noch immer sehr motiviert, aber nicht ausreichend qualifiziert. Begleitung und Betreuung werden künftig also noch wichtiger.

„Problematisch ist es nach wie vor, dass diese begleitende Betreuung, das ,Coaching‘, durch Ausschreibungen an nicht näher spezifizierte Dritte vergeben werden soll, denn dem Coach wird im Rahmen der Eingliederung von Langzeitarbeitslosen künftig eine zentrale Bedeutung zukommen“, so Fojkar. Das Gesetz selbst nennt – nicht abschließend – bereits ein knappes Dutzend an Betreuungsinhalten, darüber hinaus sollen bedarfsorientiert soziale Kompetenzen gefördert werden. Umso erstaunlicher ist es daher, dass das Gesetz keine bestimmte formale Qualifikation für Personen fordert, die die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung durchführen. Der Verweis auf Erfahrungen aus dem ESF-Bundesprogramm und die Eignungsbeurteilung der Jobcenter genügt hier nicht. An dieser Stelle muss noch nachgebessert werden. „Unsere zentrale Forderung bleibt die Etablierung einheitlicher Standards“, stellt der IB-Vorstandsvorsitzende fest.


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